AGB
der Energieberatung Nordbayern GbR
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung Nordbayern GbR nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energieberatung Nordbayern GbR ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von der Energieberatung Nordbayern GbR gelten auch dann, wenn die Energieberatung Nordbayern GbR in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von der Energieberatung Nordbayern GbR sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.
§ 3 Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
1. Die Preise sind EURO-Preise. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von der Energieberatung Nordbayern GbR ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung Nordbayern GbR schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der Energieberatung Nordbayern GbR ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von der Energieberatung Nordbayern GbR ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung Nordbayern GbR die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung Nordbayern GbR zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt die Energieberatung Nordbayern GbR mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit
1. Energieberatung Nordbayern GbR wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
2. Sollte die Energieberatung Nordbayern GbR die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der Energieberatung Nordbayern GbR zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von der Energieberatung Nordbayern GbR. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung Nordbayern GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 85,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von der Energieberatung Nordbayern GbR bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die von die Energieberatung Nordbayern GbR gelieferte Leistung bleibt Eigentum von der Energieberatung Nordbayern GbRbis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
§ 8 Haftung
1. Die Energieberatung Nordbayern GbR schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 300.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung Nordbayern GbR.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von der Energieberatung Nordbayern GbR sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von der Energieberatung Nordbayern GbR geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Bleicher Dienstleister UG – Energieberatung berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich dem jeweils gültigen Diskontsatz an.
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Nürnberg.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung Nordbayern GbR. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die Energieberatung Nordbayern GbR ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung Nordbayern GbR hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollte die Energieberatung Nordbayern GbR in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung Nordbayern GbR für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung Nordbayern GbR aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird er dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wieder aufgenommen werden können, wird die Bleicher Energieberatung Nordbayern GbR dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Bleicher Dienstleister UG – Energieberatung und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Die Bleicher Dienstleister UG – Energieberatung ist berechtigt, ihre Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter er ist, zu übertragen.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform.
5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Lahr. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Nürnberg.
6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden so berührt dies die Geltung derselben im Übrigen nicht Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
§ 13 Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung Die Energieberatung Nordbayern GbRweist gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass es weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.